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Keine Gewährleistung und Garantie
Bei dieser Website handelt es sich um ein unverbindliches Informationsangebot. Die Geometer des Seelandes und der Verein seeland.biel/bienne übernehmen hinsichtlich der mit Geoseeland veröffentlichten Geodaten für die inhaltliche Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit keine Gewährleistung und keine Garantie. Die angebotenen Informationen werden ständig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft, trotzdem lehnen die Geometer des Seelandes und der Verein seeland.biel/bienne jede Haftung für Folgen aus dem Gebrauch dieser Informationen ab. Die gängigen Sicherheitseinstellungen und Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit dem Internet obliegen dem Anwender.
Die amtliche Vermessung und das Grundbuch bilden zusammen das schweizerische Katastersystem. Die amtliche Vermessung beschreibt Lage, Form und Inhalt eines Grundstücks und hält die Angaben im Plan für das Grundbuch fest.
Kurzbeschreibung
Die amtliche Vermessung besteht aus verschiedenen Informationsebenen (Themen). Diese enthalten im Wesentlichen:
▸ Fixpunkte | Lagefixpunkte 1. Klasse (Bund) bis 3. Klasse (Gemeinde) |
▸ Bodenbedeckung | Gebäude, Strassen, Trottoire, Wald etc. |
▸ Einzelobjekte | wichtige Treppen und Mauern, unterirdische Gebäude, Freileitungen |
▸ Nomenklatur | Flurnamen |
▸ Rohrleitungen | Eidgenössische Rohrleitungen |
▸ Liegenschaften | Parzellen mit zugehöriger Grundstücksnummer |
▸ Hoheitsgrenzen | Landes-, Kantons- und Gemeindegrenzen |
▸ Gebäudeadressen | eindeutige Gebäudeadresse mit zugehöriger Strassenachse |
Für Daten welche in einem Mutationsverfahren sind ist zu beachten:
▸ projektierte Gebäude | werden erst eingetragen, wenn die Baubewilligung von der Gemeinde an das Geometerbüro weitergeleitet wird (und dann mit einer 30-Tage-Frist für das Erfassen). |
▸ projektierte Liegenschaften | im Geoseeland wird nur der rechtsgültige Zustand, welcher dem rechtsgültigen Zustand im Grundbuch entspricht, dargestellt |
Weitere Informationen über die amtliche Vermessung erhalten sie unter cadastre.ch
Originaldatensatz
Daten der amtlichen Vermessung im Datenmodell «Grunddatensatz» (DM93) oder im neuen Datenmodell DM01-AV-BE (DM01)
Datenbezug
Die Daten können beim zuständigen Nachführungsgeometer bezogen werden.
Nutzungsbestimmungen
Copyright der Datenherrschaft muss angegeben werden. Weiter gilt es zu beachten:
Gemäss der Verordnung über die Reproduktion der Daten der amtlichen Vermessung sind Reproduktionen der Daten der
amtlichen Vermessung sowie Veröffentlichungen aller Art (wie z.B. Internet, Intranet, abgeleitete Planprodukte)
bewilligungspflichtig. Druckerzeugnisse unter 100 Exemplaren fallen nicht unter diese Verordnung. Bitte wenden Sie
sich an den Nachführungsgeometer betreffend einer Bewilligung oder Nutzungsvereinbarung.
Weitere Bestimmungen und rechtliche Grundlagen können auf folgenden Seiten nachgelesen werden:
Datenherr
Die Datenherrschaft liegt bei den Gemeinden. Für Auskünfte steht ihnen der zuständige Nachführungsgeometer oder die
zuständige Nachführungsgeometerin zur Verfügung.
Suche des zuständigen Nachführungsgeometers.
Nachführung
Die Daten der amtlichen Vermessung werden i.d.R. monatlich aus den Produktionssystemen der Nachführungsgeometer aktualisiert.
Kurzbeschreibung
Auf Geoseeland werden die Grundzonen gemäss dem kantonalen Datenmodell dargestellt.
Diese Darstellung der Grundnutzung wird in Anlehnung an die kantonalen Darstellungsempfehlungen angezeigt. Eine
Legende kann ausgedruckt werden.
Originaldatensatz
Daten der baurechtlichen Grundlage der Gemeinde im Datenmodell DM10-NPL-BE.
Datenbezug
Die Daten können bei den jeweiligen Seeländer Geometer bezogen werden:
Nutzungsbestimmungen
Für Auskünfte zu den Nutzungsbestimmungen ist mit der entsprechenden Gemeinde Kontakt aufzunehmen.
Datenherr
Die Datenherrschaft liegt bei den Gemeinden.
Nachführung
Die Grundzonen werden je nach Gemeinde ein- oder mehrmals pro Jahr nachgeführt.
Kurzbeschreibung
Auf Geoseeland werden die Baulandreserven pro Gemeinde dargestellt. Diese unterscheiden je nach Gewerbe und Industrie, Wohn- und Mischzonen und übrige Bauzonen (z.B. ZPP).
Originaldatensatz
Datensatz der Baulandreserven der Seeländer-Geometer.
Datenbezug
Die Daten können bei den jeweiligen Seeländer-Geometer bezogen werden.
Nutzungsbestimmungen
Für Auskünfte zu den Nutzungsbestimmungen ist mit der entsprechenden Gemeinde Kontakt aufzunehmen.
Datenherr
Die Datenherrschaft liegt bei den Gemeinden.
Nachführung
Die Baulandreserven werden je nach Gemeinde ein- oder mehrmals pro Jahr nachgeführt.
© 2024 Das Reproduzieren oder Weiterverwenden sämtlicher in map.geoseeland.ch publizierten Daten ist nur mit Bewilligung der jeweiligen Dateneigentümer gestattet. Zugrundeliegende Gebührenregelungen bleiben vorbehalten.